Sitz
Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung hat eine Körperschaft, Personenvereinigung (z.B. GbR) oder Vermögensmasse ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 11 AO
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