Freiwillige Zuwendung
Freiwillige Zuwendungen, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht gezahlt werden, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Zuwendungen an Personen, die gegenüber dem Steuerpflichtigen einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben.
Demgegenüber können Zuwendungen, die nicht freiwillig erfolgen, sondern die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt werden, steuerlich berücksichtigt werden (siehe Lexikon: Unterhaltsaufwendungen).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 12 EStG
Windel voll, Tasche leer?
Kinder kosten Geld. Bis dein Kind volljährig ist, fallen im Durchschnitt rund 165.000 € allein an Konsumausgaben für den Nachwuchs an. Da verwundert es nicht, dass bei der ein oder anderen Familien die Finanzen knapp sind. Rund ein Drittel der elterlichen Ausgaben übernimmt allerdings unterstützend der Staat. Der Ratgeber erklärt verständlich die verschiedenen Arten der Hilfen, erläutert die Anspruchsvoraussetzungen und verschafft Durchblick bei den notwendigen Formalitäten rund um die verschiedenen staatlichen Hilfen.